bits and pieces - posts tagged 'epic fail' http://soup.mschuette.name/ bits and pieces - posts tagged 'epic fail' - posts tagged 'epic fail' http://soup.mschuette.name/ http://9.asset.soup.io/asset/0136/7609_0140.png 48 48 from my blog and newsfeed Bundesverfassungsgericht ERLAUBT Vorratsdatenspeicherung {"tags":["de","\u00fcberwachungsstaat","bittorrent","bundesverfassungsgericht","datenschutz","demokratie","epic fail","erlaubt","fail","grundrechte","internet","newskommentare","niederlage","piraten","piratenpartei","politik","polizeistaat","statische tags","technik","urteil","vds","verfassungsbeschwerde","verfassungsgericht","vorratsdatenspeicherung","zensur"],"type":"regular","title":"\u003Ca href=\"http://janschejbal.wordpress.com/2010/03/05/bundesverfassungsgericht-erlaubt-vorratsdatenspeicherung/\"\u003EBundesverfassungsgericht ERLAUBT Vorratsdatenspeicherung\u003C/a\u003E","source":"http://janschejbal.wordpress.com/2010/03/05/bundesverfassungsgericht-erlaubt-vorratsdatenspeicherung/","body":"\u003Cem\u003E[from \u003Ca href=\"http://janschejbal.wordpress.com\"\u003EJan Schejbal\u003C/a\u003E:]\u003C/em\u003E\n\u003Cdiv\u003E\u003Cp\u003EF\u00fcr Ungeduldige gibt es \u003Ca href=\"http://janschejbal.wordpress.com/2010/03/05/bundesverfassungsgericht-erlaubt-vorratsdatenspeicherung/#zusammenfassung\"\u003Eunten\u003C/a\u003E eine Zusammenfassung, die erkl\u00e4rt, warum das Urteil des Bundesverfassungsgerichts absolut nicht gefeiert werden kann und eine \u003Cstrong\u003Eepische Niederlage\u003C/strong\u003E darstellt.\u003Cimg src=\"http://vg03.met.vgwort.de/na/30e38e98f660458a895e998db2149d9e\" /\u003E\u003C/p\u003E\n\u003Cp\u003EDer 2.3.2010 sollte ein Festtag werden. Der Pr\u00e4sident des Bundesverfassungsgerichts, \u003Ca href=\"http://de.wikipedia.org/wiki/Hans-J%C3%BCrgen_Papier\"\u003EHans-J\u00fcrgen Papier\u003C/a\u003E, hatte ein \u003Ca href=\"http://www.gulli.com/news/papier-k-ndigt-grundsatzurteil-zur-vds-an-2010-02-26\"\u003EGrundsatzurteil angek\u00fcndigt, welches in ganz Europa beachtung finden w\u00fcrde.\u003C/a\u003E Damit habe ich (und nicht nur ich) eigentlich erwartet, dass das Prinzip der Vorratsdatenspeicherung, d.h. die massenhafte, ungezielte Speicherung von Daten m\u00f6glichst vieler Menschen, f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt wird, klargestellt wird, dass die EU nicht \u00fcber dem Grundgesetz steht und dass die Politiker sowas nicht nochmal versuchen sollen. Das h\u00e4tte nicht nur die VDS an sich, sondern auch andere Datenkraken wie \u003Ca href=\"http://wiki.piratenpartei.de/ELENA-Verfahren\"\u003EELENA\u003C/a\u003E betroffen.\u003C/p\u003E\n\u003Cp\u003EAngesichts der fr\u00fcheren Rechtsprechung des BVerfG, z. B. zur \u003Ca href=\"http://de.wikipedia.org/wiki/Volksz%C3%A4hlungsurteil#Kernaussage\"\u003EVolksz\u00e4hlung\u003C/a\u003E, w\u00e4re das auch nicht unrealistisch gewesen.\u003C/p\u003E\n\u003Cp\u003ENat\u00fcrlich brach zun\u00e4chst Jubel aus als im \u003Ca href=\"http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html#rr\"\u003EUrteil\u003C/a\u003E (\u003Ca href=\"http://www.youtube.com/watch?v=hk4F4rD7N5E\"\u003EVideo\u003C/a\u003E) festgestellt wurde, dass die derzeitige VDS gegen das GG verst\u00f6\u00dft, und vor allem, als sie f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rt wurde. (Oft erkl\u00e4rt das BVerfG, dass ein Gesetz verfassungswidrig ist, erkl\u00e4rt es aber nicht f\u00fcr nichtig. Dann w\u00fcrde es weiter gelten, bis die Politik es korrigiert, und das dauert. Wenn es nichtig ist, ist es direkt weg.) Dann kam noch der Hinweis, dass die Daten sofort zu l\u00f6schen sind. Jubel und \u201cSTRIKE!\u201d-Rufe folgten. So sieht eigentlich ein Sieg auf der ganzen Linie aus.\u003C/p\u003E\n\u003Cp\u003EDann kam die Begr\u00fcndung. Und die hatte es in sich. Der Jubel verstummte schnell, als der Schl\u00fcsselsatz \u201cZwar ist eine solche Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundgesetz \u003Cstrong\u003Enicht schlechthin unvereinbar\u003C/strong\u003E\u201d fiel. Wenn man noch gedacht hatte, man k\u00f6nnte sich im Jubel verh\u00f6rt haben, gab es nach der Aussage, dass eine Vorratsdatenspeicherung auch Grundgesetzkonform zu machen war, keinen Zweifel mehr. \u003Cstrong\u003EDamit hat das BVerfG die Vorratsdatenspeicherung erlaubt.\u003C/strong\u003E Das sch\u00f6n aussehende Urteil war also in Wirklichkeit eine \u003Cstrong\u003Eepische Niederlage\u003C/strong\u003E.\u003C/p\u003E\n\u003Cp\u003EDanach folgte nur, wie von vielen bef\u00fcrchtet, ein HowTo f\u00fcr die Regierung, wie sie die Vorratsdatenspeicherung doch einf\u00fchren kann. Die Auflagen sind nur das, was eigentlich selbstverst\u00e4ndlich ist \u2013 es muss ein hohes Sicherheitsniveau gewahrt bleiben, aber die Daten werden gespeichert.\u003C/p\u003E\n\u003Cp\u003EEs folgt noch ein kleiner Lichtblick: Die Daten d\u00fcrfen wenigstens nur noch f\u00fcr auch im Einzelfall schwere Straftaten benutzt werden. Vielleicht k\u00f6nnte so sogar der beliebten Taktik ein Riegel vorgeschoben werden, einfach erstmal wegen \u201cVerdacht auf Bildung einer Terroristischen Vereinigung\u201d zu ermitteln, um alle Instrumente nutzen zu k\u00f6nnen. (Video: \u003Ca href=\"http://www.youtube.com/watch?v=93Q-QKPn9BA\"\u003ETeil 2\u003C/a\u003E) Die Einschr\u00e4nkungen beziehen sich aber nat\u00fcrlich nur auf den Zugriff, nicht auf die Speicherung, die das eigentliche Problem ist.\u003C/p\u003E\n\u003Cp\u003EEin weiterer Hammer folgt auf den Fu\u00df: Der vielversprechende Satzanfang \u201cIm Hinblick auf die Gefahren und die Erf\u00fcllung nachrichtendienstlicher Aufgaben\u201d \u2013 auf den man eigentlich etwas wie \u201cist die Verwendung der Vorratsdaten nicht zul\u00e4ssig\u201d erwartet h\u00e4tte, wird stattdessen so fortgesetzt: \u201cist die Verwendung der Vorratsdaten gleichsam wirksam zu begrenzen.\u201d Also wieder kein Verbot, sondern eine \u003Cstrong\u003Eausdr\u00fcckliche Erlaubnis, die Vorratsdaten auch f\u00fcr Nachrichtendienste und Gefahrenabwehr zu nutzen\u003C/strong\u003E. Immerhin nur f\u00fcr besonders schwere und konkrete Gefahren \u2013 wie bei den ebenfalls erlaubten Onlinedurchsuchungen!\u003C/p\u003E\n\u003Cp\u003EF\u00fcr anonyme Beratungsdienste wird ein \u003Cstrong\u003E\u00dcbermittlungsverbot\u003C/strong\u003E gefordert. Das d\u00fcrfte sich also auch erst auf die \u00dcbermittlung, nicht auf die Speicherung, beziehen. \u003Cstrong\u003EGespeichert werden darf also wohl auch ein Anruf bei einer anonymen Beratungsstelle\u003C/strong\u003E.\u003C/p\u003E\n\u003Cp\u003EDie \u003Cstrong\u003EBenachrichtigung des Betroffenen\u003C/strong\u003E, die in der Regel zu erfolgen hat, \u003Cstrong\u003Edarf\u003C/strong\u003E mit richterlicher Genehmigung \u003Cstrong\u003Eunterbleiben\u003C/strong\u003E \u2013 wie auch beim Abh\u00f6ren. Dort wird die Ausnahme meist pauschal immer wieder verl\u00e4ngert, der Richtervorbehalt ist ein zahnloser Tiger. Nicht einmal eine wirksame Benachrichtigungspflicht existiert also, womit auch der geforderte Rechtsschutz f\u00fcr die Tonne ist, der eh nur nachtr\u00e4glich erfolgen w\u00fcrde.\u003C/p\u003E\n\u003Cp\u003EDann folgt der finale Schlag, der das Urteil zu einer \u003Cstrong\u003Eabsolut niederschmetternden Niederlage f\u00fcr jeden Datensch\u00fctzer\u003C/strong\u003E macht: \u201cF\u00fcr die nur mittelbare Nutzung von Vorratsdaten zur Erteilung von Ausk\u00fcnften \u00fcber den Inhaber von IP-Adressen gelten weniger strenge Anforderungen.\u201d \u003Cstrong\u003EOhne Einschr\u00e4nkung auf schwere Straftatbest\u00e4nde, auch f\u00fcr Nachrichtendienste und Gefahrenabwehr, wird einer der schwerwiegendsten Punkte der Vorratsdatenspeicherung f\u00fcr den Internetbereich, f\u00fcr zul\u00e4ssig erkl\u00e4rt\u003C/strong\u003E. Sogar f\u00fcr Ordnungswidrigkeiten kann der Gesetzgeber solche Ausk\u00fcnfte erlauben. Soweit ich wei\u00df, ist das deutlich schlimmer, als der Status quo. \u003Cstrong\u003ENicht einmal ein Richtervorbehalt wird gefordert\u003C/strong\u003E, wie in der \u003Ca href=\"http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011.html\"\u003EPressemitteilung\u003C/a\u003E nochmal klargestellt. (Abschnitt \u201cAnforderungen an die mittelbare Nutzung der Daten zur Identifizierung von IP-Adressen\u201d)\u003C/p\u003E\n\u003Ch3\u003EZusammenfassung\u003C/h3\u003E\n\u003Cp\u003EDamit hat das Bundesverfassungericht festgestellt\u003C/p\u003E\n\u003Cul\u003E\n\u003Cli\u003EDie \u003Cstrong\u003EVorratsdatenspeicherung ist erlaubt\u003C/strong\u003E\u003C/li\u003E\n\u003Cli\u003ELediglich die Abfrage der Daten wird eingeschr\u00e4nkt\n\u003Cul\u003E\n\u003Cli\u003Enur f\u00fcr schwere Straftaten\u003C/li\u003E\n\u003Cli\u003ERichtervorbehalt\u003C/li\u003E\n\u003Cli\u003EKeine Auskunft (aber wohl Speicherung!) bei anonymen Beratungsdiensten\u003C/li\u003E\n\u003Cli\u003E\u003Cstrong\u003Eleicht umgehbare Benachrichtigungspflicht\u003C/strong\u003E\u003C/li\u003E\n\u003C/ul\u003E\n\u003C/li\u003E\n\u003Cli\u003EZugriff \u003Cstrong\u003Eauch f\u00fcr Gefahrenabwehr und Nachrichtendienste\u003C/strong\u003E\u003C/li\u003E\n\u003Cli\u003E\u003Cstrong\u003EIP-Adressen d\u00fcrfen Nutzern ohne wirkliche Einschr\u00e4nkung zugeordnet werden\u003C/strong\u003E\n\u003Cul\u003E\n\u003Cli\u003E\u003Cstrong\u003Eohne Richtervorbehalt!\u003C/strong\u003E\u003C/li\u003E\n\u003Cli\u003E\u003Cstrong\u003Esogar f\u00fcr Ordnungswidrigkeiten\u003C/strong\u003E\u003C/li\u003E\n\u003Cli\u003E\u003Cstrong\u003Eauch f\u00fcr Nachrichtendienste und Gefahrenabwehr\u003C/strong\u003E\u003C/li\u003E\n\u003C/ul\u003E\n\u003C/li\u003E\n\u003Cp\u003EDaf\u00fcr wurde die \u003Cstrong\u003Ederzeitige Version der Vorratsdatenspeicherung f\u00fcr verfassungswidrig und nichtig erkl\u00e4rt\u003C/strong\u003E. Aufgrund der obigen Punkte ist das Urteil dennoch eine \u003Cstrong\u003Ev\u00f6llige Niederlage\u003C/strong\u003E.\u003C/p\u003E\n\u003Cp\u003ENat\u00fcrlich h\u00e4tte es noch schlimmer werden k\u00f6nnen \u2013 zum Beispiel h\u00e4tte es passieren k\u00f6nnen, dass die derzeitige Vorratsdatenspeicherung nicht f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rt wird und somit weiter gilt. Und siehe da: In \u003Ca href=\"http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html#abs308\"\u003EAbsatz 309 der Begr\u00fcndung\u003C/a\u003E erf\u00e4hrt man, dass diese Entscheidung mit 4:4 Stimmen \u00e4u\u00dferst knapp gefallen ist. Ich versuche in einem weiteren Artikel eine Analsyse dazu und zu den unter dem Urteil aufgef\u00fchrten abweichenden Meinungen einzelner Richter zu schreiben.\u003C/p\u003E\u003C/ul\u003E\n\u003C/div\u003E"} <em>[from <a href="http://janschejbal.wordpress.com">Jan Schejbal</a>:]</em> <div><p>Für Ungeduldige gibt es <a href="http://janschejbal.wordpress.com/2010/03/05/bundesverfassungsgericht-erlaubt-vorratsdatenspeicherung/#zusammenfassung">unten</a> eine Zusammenfassung, die erklärt, warum das Urteil des Bundesverfassungsgerichts absolut nicht gefeiert werden kann und eine <strong>epische Niederlage</strong> darstellt.<img src="http://vg03.met.vgwort.de/na/30e38e98f660458a895e998db2149d9e" /></p> <p>Der 2.3.2010 sollte ein Festtag werden. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Hans-J%C3%BCrgen_Papier">Hans-Jürgen Papier</a>, hatte ein <a href="http://www.gulli.com/news/papier-k-ndigt-grundsatzurteil-zur-vds-an-2010-02-26">Grundsatzurteil angekündigt, welches in ganz Europa beachtung finden würde.</a> Damit habe ich (und nicht nur ich) eigentlich erwartet, dass das Prinzip der Vorratsdatenspeicherung, d.h. die massenhafte, ungezielte Speicherung von Daten möglichst vieler Menschen, für verfassungswidrig erklärt wird, klargestellt wird, dass die EU nicht über dem Grundgesetz steht und dass die Politiker sowas nicht nochmal versuchen sollen. Das hätte nicht nur die VDS an sich, sondern auch andere Datenkraken wie <a href="http://wiki.piratenpartei.de/ELENA-Verfahren">ELENA</a> betroffen.</p> <p>Angesichts der früheren Rechtsprechung des BVerfG, z. B. zur <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Volksz%C3%A4hlungsurteil#Kernaussage">Volkszählung</a>, wäre das auch nicht unrealistisch gewesen.</p> <p>Natürlich brach zunächst Jubel aus als im <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html#rr">Urteil</a> (<a href="http://www.youtube.com/watch?v=hk4F4rD7N5E">Video</a>) festgestellt wurde, dass die derzeitige VDS gegen das GG verstößt, und vor allem, als sie für nichtig erklärt wurde. (Oft erklärt das BVerfG, dass ein Gesetz verfassungswidrig ist, erklärt es aber nicht für nichtig. Dann würde es weiter gelten, bis die Politik es korrigiert, und das dauert. Wenn es nichtig ist, ist es direkt weg.) Dann kam noch der Hinweis, dass die Daten sofort zu löschen sind. Jubel und “STRIKE!”-Rufe folgten. So sieht eigentlich ein Sieg auf der ganzen Linie aus.</p> <p>Dann kam die Begründung. Und die hatte es in sich. Der Jubel verstummte schnell, als der Schlüsselsatz “Zwar ist eine solche Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundgesetz <strong>nicht schlechthin unvereinbar</strong>” fiel. Wenn man noch gedacht hatte, man könnte sich im Jubel verhört haben, gab es nach der Aussage, dass eine Vorratsdatenspeicherung auch Grundgesetzkonform zu machen war, keinen Zweifel mehr. <strong>Damit hat das BVerfG die Vorratsdatenspeicherung erlaubt.</strong> Das schön aussehende Urteil war also in Wirklichkeit eine <strong>epische Niederlage</strong>.</p> <p>Danach folgte nur, wie von vielen befürchtet, ein HowTo für die Regierung, wie sie die Vorratsdatenspeicherung doch einführen kann. Die Auflagen sind nur das, was eigentlich selbstverständlich ist – es muss ein hohes Sicherheitsniveau gewahrt bleiben, aber die Daten werden gespeichert.</p> <p>Es folgt noch ein kleiner Lichtblick: Die Daten dürfen wenigstens nur noch für auch im Einzelfall schwere Straftaten benutzt werden. Vielleicht könnte so sogar der beliebten Taktik ein Riegel vorgeschoben werden, einfach erstmal wegen “Verdacht auf Bildung einer Terroristischen Vereinigung” zu ermitteln, um alle Instrumente nutzen zu können. (Video: <a href="http://www.youtube.com/watch?v=93Q-QKPn9BA">Teil 2</a>) Die Einschränkungen beziehen sich aber natürlich nur auf den Zugriff, nicht auf die Speicherung, die das eigentliche Problem ist.</p> <p>Ein weiterer Hammer folgt auf den Fuß: Der vielversprechende Satzanfang “Im Hinblick auf die Gefahren und die Erfüllung nachrichtendienstlicher Aufgaben” – auf den man eigentlich etwas wie “ist die Verwendung der Vorratsdaten nicht zulässig” erwartet hätte, wird stattdessen so fortgesetzt: “ist die Verwendung der Vorratsdaten gleichsam wirksam zu begrenzen.” Also wieder kein Verbot, sondern eine <strong>ausdrückliche Erlaubnis, die Vorratsdaten auch für Nachrichtendienste und Gefahrenabwehr zu nutzen</strong>. Immerhin nur für besonders schwere und konkrete Gefahren – wie bei den ebenfalls erlaubten Onlinedurchsuchungen!</p> <p>Für anonyme Beratungsdienste wird ein <strong>Übermittlungsverbot</strong> gefordert. Das dürfte sich also auch erst auf die Übermittlung, nicht auf die Speicherung, beziehen. <strong>Gespeichert werden darf also wohl auch ein Anruf bei einer anonymen Beratungsstelle</strong>.</p> <p>Die <strong>Benachrichtigung des Betroffenen</strong>, die in der Regel zu erfolgen hat, <strong>darf</strong> mit richterlicher Genehmigung <strong>unterbleiben</strong> – wie auch beim Abhören. Dort wird die Ausnahme meist pauschal immer wieder verlängert, der Richtervorbehalt ist ein zahnloser Tiger. Nicht einmal eine wirksame Benachrichtigungspflicht existiert also, womit auch der geforderte Rechtsschutz für die Tonne ist, der eh nur nachträglich erfolgen würde.</p> <p>Dann folgt der finale Schlag, der das Urteil zu einer <strong>absolut niederschmetternden Niederlage für jeden Datenschützer</strong> macht: “Für die nur mittelbare Nutzung von Vorratsdaten zur Erteilung von Auskünften über den Inhaber von IP-Adressen gelten weniger strenge Anforderungen.” <strong>Ohne Einschränkung auf schwere Straftatbestände, auch für Nachrichtendienste und Gefahrenabwehr, wird einer der schwerwiegendsten Punkte der Vorratsdatenspeicherung für den Internetbereich, für zulässig erklärt</strong>. Sogar für Ordnungswidrigkeiten kann der Gesetzgeber solche Auskünfte erlauben. Soweit ich weiß, ist das deutlich schlimmer, als der Status quo. <strong>Nicht einmal ein Richtervorbehalt wird gefordert</strong>, wie in der <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011.html">Pressemitteilung</a> nochmal klargestellt. (Abschnitt “Anforderungen an die mittelbare Nutzung der Daten zur Identifizierung von IP-Adressen”)</p> <h3>Zusammenfassung</h3> <p>Damit hat das Bundesverfassungericht festgestellt</p> <ul> <li>Die <strong>Vorratsdatenspeicherung ist erlaubt</strong></li> <li>Lediglich die Abfrage der Daten wird eingeschränkt <ul> <li>nur für schwere Straftaten</li> <li>Richtervorbehalt</li> <li>Keine Auskunft (aber wohl Speicherung!) bei anonymen Beratungsdiensten</li> <li><strong>leicht umgehbare Benachrichtigungspflicht</strong></li> </ul> </li> <li>Zugriff <strong>auch für Gefahrenabwehr und Nachrichtendienste</strong></li> <li><strong>IP-Adressen dürfen Nutzern ohne wirkliche Einschränkung zugeordnet werden</strong> <ul> <li><strong>ohne Richtervorbehalt!</strong></li> <li><strong>sogar für Ordnungswidrigkeiten</strong></li> <li><strong>auch für Nachrichtendienste und Gefahrenabwehr</strong></li> </ul> </li> <p>Dafür wurde die <strong>derzeitige Version der Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und nichtig erklärt</strong>. Aufgrund der obigen Punkte ist das Urteil dennoch eine <strong>völlige Niederlage</strong>.</p> <p>Natürlich hätte es noch schlimmer werden können – zum Beispiel hätte es passieren können, dass die derzeitige Vorratsdatenspeicherung nicht für nichtig erklärt wird und somit weiter gilt. Und siehe da: In <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html#abs308">Absatz 309 der Begründung</a> erfährt man, dass diese Entscheidung mit 4:4 Stimmen äußerst knapp gefallen ist. Ich versuche in einem weiteren Artikel eine Analsyse dazu und zu den unter dem Urteil aufgeführten abweichenden Meinungen einzelner Richter zu schreiben.</p></ul> </div>Fri, 05 Mar 2010 14:18:00 GMThttp://soup.mschuette.name/post/47531509/Bundesverfassungsgericht-ERLAUBT-Vorratsdatenspeicherungurn:www-soup-io:1:47531509regulardeüberwachungsstaatbittorrentbundesverfassungsgerichtdatenschutzdemokratieepic failerlaubtfailgrundrechteinternetnewskommentareniederlagepiratenpiratenparteipolitikpolizeistaatstatische tagstechnikurteilvdsverfassungsbeschwerdeverfassungsgerichtvorratsdatenspeicherungzensur