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March 08 2010

mschuett
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Viktoriya Yermolyeva - November Rain, piano cover (via Dagger und die Welt)
Tags: music

March 07 2010

mschuett
So let us dance to the songs
Dance to the songs
Those were the days
Those were the days, my friend
— Dubstar, Swansong
mschuett

Spendenaufruf “Freifunk statt Angst”

[from netzpolitik.org:]

Der Bundesgerichtshof will am 18.3.2010 darüber entscheiden verhandeln, wie sich die Störerhaftung bei einem WLAN darstellt. Das könnte auch für freifunk.net ein sehr wichtiger Termin werden. Dazu wurde jetzt der Spendenaufruf “Freifunk statt Angst” gestartet, um eine Kriegskasse in Form eines Rechtshilfefonds aufzubauen.

Spendenaufruf “Freifunk statt Angst”

Die Gemeinschaft der Freifunkerinnen und Freifunker braucht Eure/Ihre Unterstützung! Windige Advokaten überziehen unser Land mit einer Welle von unberechtigten Abmahnungen. Sie diskreditieren die Freifunkidee und versuchen Freifunk in die Ecke von Internetkriminalität zu stellen. Gemeinsam wollen wir alle Rechtsmittel ausschöpfen und uns dagegen wehren. Aus diesem Grund gründen engagierte Freifunkerinnen und Freifunker einen Rechtshilfefond. Aus diesem Fond sollen bedrohte Freifunker und Freifunkerinnen unterstützt werden, damit sie sich gegen unberechtigte Abmahnungen wehren können, ohne das finanzielle Risiko alleine tragen zu müssen.

* Wir bitten um Spenden mit dem Stichwort: “Freifunk statt Angst!” an den Verein:
* Förderverein Freie Netzwerke e.V.
* Konto 722 722 7006
* BLZ 100 900 00
* Berliner Volksbank
* Verwendungszweck: Freifunk statt Angst!

Damit wir die juristische Klärung des Sachverhalts finanzieren und die finanziellen Risiken auf viele Schultern verteilen können.

Thomas Stadler hat zum nahenden BGH-Urteil gebloggt: Haftung für privates W-LAN.

mschuett
They keep saying the right person will come along, I think mine got hit by a truck.
Reposted fromszara szara

March 06 2010

mschuett

March 05 2010

mschuett
mschuett
Gefallene
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mschuett

Bundesverfassungsgericht ERLAUBT Vorratsdatenspeicherung

[from Jan Schejbal:]

Für Ungeduldige gibt es unten eine Zusammenfassung, die erklärt, warum das Urteil des Bundesverfassungsgerichts absolut nicht gefeiert werden kann und eine epische Niederlage darstellt.

Der 2.3.2010 sollte ein Festtag werden. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hatte ein Grundsatzurteil angekündigt, welches in ganz Europa beachtung finden würde. Damit habe ich (und nicht nur ich) eigentlich erwartet, dass das Prinzip der Vorratsdatenspeicherung, d.h. die massenhafte, ungezielte Speicherung von Daten möglichst vieler Menschen, für verfassungswidrig erklärt wird, klargestellt wird, dass die EU nicht über dem Grundgesetz steht und dass die Politiker sowas nicht nochmal versuchen sollen. Das hätte nicht nur die VDS an sich, sondern auch andere Datenkraken wie ELENA betroffen.

Angesichts der früheren Rechtsprechung des BVerfG, z. B. zur Volkszählung, wäre das auch nicht unrealistisch gewesen.

Natürlich brach zunächst Jubel aus als im Urteil (Video) festgestellt wurde, dass die derzeitige VDS gegen das GG verstößt, und vor allem, als sie für nichtig erklärt wurde. (Oft erklärt das BVerfG, dass ein Gesetz verfassungswidrig ist, erklärt es aber nicht für nichtig. Dann würde es weiter gelten, bis die Politik es korrigiert, und das dauert. Wenn es nichtig ist, ist es direkt weg.) Dann kam noch der Hinweis, dass die Daten sofort zu löschen sind. Jubel und “STRIKE!”-Rufe folgten. So sieht eigentlich ein Sieg auf der ganzen Linie aus.

Dann kam die Begründung. Und die hatte es in sich. Der Jubel verstummte schnell, als der Schlüsselsatz “Zwar ist eine solche Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundgesetz nicht schlechthin unvereinbar” fiel. Wenn man noch gedacht hatte, man könnte sich im Jubel verhört haben, gab es nach der Aussage, dass eine Vorratsdatenspeicherung auch Grundgesetzkonform zu machen war, keinen Zweifel mehr. Damit hat das BVerfG die Vorratsdatenspeicherung erlaubt. Das schön aussehende Urteil war also in Wirklichkeit eine epische Niederlage.

Danach folgte nur, wie von vielen befürchtet, ein HowTo für die Regierung, wie sie die Vorratsdatenspeicherung doch einführen kann. Die Auflagen sind nur das, was eigentlich selbstverständlich ist – es muss ein hohes Sicherheitsniveau gewahrt bleiben, aber die Daten werden gespeichert.

Es folgt noch ein kleiner Lichtblick: Die Daten dürfen wenigstens nur noch für auch im Einzelfall schwere Straftaten benutzt werden. Vielleicht könnte so sogar der beliebten Taktik ein Riegel vorgeschoben werden, einfach erstmal wegen “Verdacht auf Bildung einer Terroristischen Vereinigung” zu ermitteln, um alle Instrumente nutzen zu können. (Video: Teil 2) Die Einschränkungen beziehen sich aber natürlich nur auf den Zugriff, nicht auf die Speicherung, die das eigentliche Problem ist.

Ein weiterer Hammer folgt auf den Fuß: Der vielversprechende Satzanfang “Im Hinblick auf die Gefahren und die Erfüllung nachrichtendienstlicher Aufgaben” – auf den man eigentlich etwas wie “ist die Verwendung der Vorratsdaten nicht zulässig” erwartet hätte, wird stattdessen so fortgesetzt: “ist die Verwendung der Vorratsdaten gleichsam wirksam zu begrenzen.” Also wieder kein Verbot, sondern eine ausdrückliche Erlaubnis, die Vorratsdaten auch für Nachrichtendienste und Gefahrenabwehr zu nutzen. Immerhin nur für besonders schwere und konkrete Gefahren – wie bei den ebenfalls erlaubten Onlinedurchsuchungen!

Für anonyme Beratungsdienste wird ein Übermittlungsverbot gefordert. Das dürfte sich also auch erst auf die Übermittlung, nicht auf die Speicherung, beziehen. Gespeichert werden darf also wohl auch ein Anruf bei einer anonymen Beratungsstelle.

Die Benachrichtigung des Betroffenen, die in der Regel zu erfolgen hat, darf mit richterlicher Genehmigung unterbleiben – wie auch beim Abhören. Dort wird die Ausnahme meist pauschal immer wieder verlängert, der Richtervorbehalt ist ein zahnloser Tiger. Nicht einmal eine wirksame Benachrichtigungspflicht existiert also, womit auch der geforderte Rechtsschutz für die Tonne ist, der eh nur nachträglich erfolgen würde.

Dann folgt der finale Schlag, der das Urteil zu einer absolut niederschmetternden Niederlage für jeden Datenschützer macht: “Für die nur mittelbare Nutzung von Vorratsdaten zur Erteilung von Auskünften über den Inhaber von IP-Adressen gelten weniger strenge Anforderungen.” Ohne Einschränkung auf schwere Straftatbestände, auch für Nachrichtendienste und Gefahrenabwehr, wird einer der schwerwiegendsten Punkte der Vorratsdatenspeicherung für den Internetbereich, für zulässig erklärt. Sogar für Ordnungswidrigkeiten kann der Gesetzgeber solche Auskünfte erlauben. Soweit ich weiß, ist das deutlich schlimmer, als der Status quo. Nicht einmal ein Richtervorbehalt wird gefordert, wie in der Pressemitteilung nochmal klargestellt. (Abschnitt “Anforderungen an die mittelbare Nutzung der Daten zur Identifizierung von IP-Adressen”)

Zusammenfassung

Damit hat das Bundesverfassungericht festgestellt

  • Die Vorratsdatenspeicherung ist erlaubt
  • Lediglich die Abfrage der Daten wird eingeschränkt
    • nur für schwere Straftaten
    • Richtervorbehalt
    • Keine Auskunft (aber wohl Speicherung!) bei anonymen Beratungsdiensten
    • leicht umgehbare Benachrichtigungspflicht
  • Zugriff auch für Gefahrenabwehr und Nachrichtendienste
  • IP-Adressen dürfen Nutzern ohne wirkliche Einschränkung zugeordnet werden
    • ohne Richtervorbehalt!
    • sogar für Ordnungswidrigkeiten
    • auch für Nachrichtendienste und Gefahrenabwehr
  • Dafür wurde die derzeitige Version der Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Aufgrund der obigen Punkte ist das Urteil dennoch eine völlige Niederlage.

    Natürlich hätte es noch schlimmer werden können – zum Beispiel hätte es passieren können, dass die derzeitige Vorratsdatenspeicherung nicht für nichtig erklärt wird und somit weiter gilt. Und siehe da: In Absatz 309 der Begründung erfährt man, dass diese Entscheidung mit 4:4 Stimmen äußerst knapp gefallen ist. Ich versuche in einem weiteren Artikel eine Analsyse dazu und zu den unter dem Urteil aufgeführten abweichenden Meinungen einzelner Richter zu schreiben.


Eingetragen unter:Überwachungsstaat, Bittorrent, Datenschutz, Demokratie, Grundrechte, Internet, Newskommentare, Piraten, Politik, Polizeistaat, Statische Tags, Technik, Zensur Tagged: bundesverfassungsgericht, epic fail, erlaubt, fail, niederlage, piratenpartei, urteil, vds, verfassungsbeschwerde, verfassungsgericht, vorratsdatenspeicherung
mschuett
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“Dancing in the Dark” by Tegan and Sara
Tags: music

March 04 2010

mschuett

March 02 2010

mschuett

February 27 2010

mschuett
But eventually any multi-processor system using the ULE scheduler will become deadlocked.
FreeBSD Errata Notice

February 26 2010

mschuett
2727_0ddd
Cindy liebt mich nicht
Tags: kino
Reposted byJonathan159 Jonathan159

February 25 2010

mschuett
mschuett

terminplaner.dfn.de

[from Erlebt:]

Ziemlich häufig muss man sich über einen -termin einigen. Dafür wird häufig Doodle verwendet. Dazu schrieb mir neulich ein Kollege:

Ich möchte darauf hinzuweisen, dass es zu Doodle eine Alternative
gibt, die (a) Termindaten nicht in “fremde” Hände gibt und (b) für jede Terminplanung ein Löschdatum der Daten verlangt: https://terminplaner.dfn.de/

Da wir als Universität im DFN Verein Mitglied sind, ist das oben angeführte Problem (a) in vertrauenswürdigen Händen. Das Problem (b) ist durch die Software gelöst.

FB

February 22 2010

mschuett

DarkCopy

Simple, full screen text editing
mschuett
9809_25c8_500
stop looking
Reposted fromshowmetherainbow showmetherainbow viaszara szara
mschuett
The tried and tested way for anyone who strives to live like an unconventional, creative part of the Boheme is to adjust their lifestyle, looks, and attitudes to exactly match those of the people who moved to the place earlier. The mission objective is to be different in the same way everybody else is.
Ich werde ein Berliner

February 19 2010

mschuett
mschuett
buying DVDs vs pirating them
Reposted fromMarcel Marcel
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